Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene oder hinsichtlich des Leistungszuwaches erweiterte PV-Anlagen zu melden. Der Netzbetreiber ist andernfalls für den Zeitraum des Meldeversäumnisses lediglich zur Entrichtung einer reduzierten Vergütung des eingespeisten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet.
Das PV-Meldeportal ermöglicht die Meldung von PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur versendet an die Anlagenbetreiber nach Übernahme der Daten per Post eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung kann dem Netzbetreiber als Nachweis über die erfolgte Meldung durch den Anlagenbetreiber vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie:
- Das PV-Meldeportal ist so konzipiert, dass jeder Nutzer nur die von ihm betriebene(n) PV-Anlage(n) melden kann. Das PV-Meldeportal kann nicht von Dritten (Fachbetrieben, Dienstleistern etc.) genutzt werden, die PV-Anlagen im Auftrag für Ihre Kunden melden wollen. Als Anlagenbetreiberin/Anlagenbetreiber können Sie jedoch bei Bedarf vorab mit Ihrem Fachbetrieb die an die Bundesnetzagentur zu meldenden Daten klären, z.B. welche Nennleistung die neu installierten Module aufweisen.
- PV-Anlagen, die zuvor über das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen werden. Eine Änderung der Angaben zur PV-Anlage oder zum Anlagenbetreiber ist über das PV-Meldeportal nicht möglich. Diese können unter Angabe der Registrierungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.
Von der Meldepflicht umfasste Photovoltaikanlagen:
Der Bundesnetzagentur müssen neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen gemeldet werden, unabhängig davon, ob für sie eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden soll.
Inhalt der zu übermittelnden Daten:
Zur PV-Anlage sind an die Bundesnetzagentur folgende Daten zu übermitteln:
- Standort der Anlage (gekennzeichnet durch Straße und Hausnummer oder – soweit keine konkrete Anschrift gegeben ist – durch das Flurstück, PLZ, Ort (ggf. Gemarkung) und das Bundesland)
- Neu installierte Nennleistung aller Module in kWp (anzugeben ist nur die Summe der Nennleistung der Module, die seit dem 1. Januar 2009 neu installiert und noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet wurde)
- Tag der Inbetriebnahme der Module
Zur Anlagenbetreiberin/zum Anlagenbetreiber sind zu übermitteln:
- Name und postalische Anschrift
- E-Mail-Adresse und Passwort
Zeitpunkt der Meldung an die Bundesnetzagentur:
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Die Meldung sollte am Datum der Inbetriebnahme erfolgen, die Meldefrist beträgt drei Wochen ab diesem Zeitpunkt.
Informationen zum Meldeverfahren:
- Vor der ersten Nutzung des PV-Meldeportals ist die Registrierung als PV-Anlagenbetreiber erforderlich. Hierfür geben Sie Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift als Anlagenbetreiber an. Ferner übermitteln Sie der Bundesnetzagentur Ihre gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse sendet die Bundesnetzagentur einen Aktivierungslink. Nachdem Sie diesen betätigt haben, können Sie sich in das PV-Meldeportal einloggen. Die Registrierung als PV-Anlagenbetreiber erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Nutzung des PV-Meldeportals. Die persönliche Registrierung im Anlagenregister ist hiervon zu unterscheiden.
- Über das PV-Meldeportal können ausschließlich Angaben zu neu installierten PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die Meldung von mehreren Anlagen ist möglich.
- Nach Eingang der Daten bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie über den Postweg eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben.
- Sollten Änderungen der gemeldeten Daten zur PV-Anlage oder Ihren Angaben als Anlagenbetreiber erforderlich sein, können diese im Nachgang über das PV-Meldeportal übermittelt werden.