Solarstromanlagen müssen alle neu registriert werden

Mit Einführung des sogenannten Marktstammdatenregisters – einem umfassenden behördliches Register des Strom- und Gasmarktes – müssen sich alle Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen in Deutschland neu eintragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen.
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht online registrieren, verlieren Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren Strom.
  • Das Marktstammdatenregister ist ab 31. Januar 2019 online. Wenn Ihre Anlage bereits läuft, sollten Sie wegen anfänglich zu erwartender starker Auslastung des Registers später aktiv werden – Sie haben zwei Jahre Zeit.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister eintragen?

Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls Batteriespeicher im Marktstammdatenregister eintragen. Dieses neue Register der Bundesnetzagentur wird ab 31. Januar 2019 im vollen Umfang online sein. Jede der rund zwei Millionen Anlagen, die in Deutschland Energie erzeugen, muss darin eingetragen werden. Das gilt auch, wenn die Anlagen bereits seit vielen Jahren laufen und an verschiedenen anderen Stellen registriert sind. Wenn Sie zusätzlich einen Batteriespeicher für Ihre Eigenversorgung nutzen, müssen Sie diesen auch erfassen.

Das Register ist ab 31. Januar 2019 zu finden unter www.marktstammdatenregister.de.

Reichen die bisherigen Einträge bei der Bundesnetzagentur nicht?

Nein, denn laufende Photovoltaikanlagen und BHWK sind zwar bereits beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet, Sie müssen sie aber trotzdem zusätzlich im Marktstammdatenregister eintragen. Für Neuanlagen ersetzt das neue Register das bisherige PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur.

Welche Fristen gelten für Bestands- und Neuanlagen?

Eine Neuanlage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister eintragen. Mit einer bereits laufenden Anlage haben Sie für den Eintrag in das Online-Portal des Marktstammdatenregisters zwei Jahre Zeit, also bis Ende Januar 2021. Bis dahin verlieren Sie keinerlei Ansprüche. Es gibt also derzeit keinen Grund zur Eile.

Was ist ins Register einzutragen?

Je nach Anlagenart werden unterschiedliche technische Daten abgefragt. Damit Sie alle schon bei Registrierung benötigten allgemeinen Daten zur Hand haben, können Sie diese Liste der Bundesnetzagentur  zur Vorbereitung nutzen. Einige andere Angaben können Sie nach der erfolgreichen Registrierung noch nachtragen.

Was passiert, wenn eine Anlage nicht fristgerecht im Register ist?

Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, verlieren Sie schlimmstenfalls einen Teil Ihres Anspruchs auf EEG-Vergütung. Dann bekommen Sie also nicht das volle Geld mehr für Ihren eingespeisten Strom. Deshalb ist der Eintrag für Sie unverzichtbar. Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden. Sonst kann ein Bußgeld drohen.

Was ist der Sinn des neuen Marktstammdatenregisters?

Das Marktstammdatenregister bündelt zahlreiche Informationen zum Strommarkt erstmals in einer großen Datenbank. Die Prosumer-Einträge privater Verbraucher machen nur einen Teil aus. Auch große Stromerzeuger, Netzbetreiber, Stromlieferanten und andere Marktteilnehmer tragen ihre Daten ein. Das soll eine bessere Grundlage unter anderem für politische Planungen der Energiewende bieten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?

Häufige Fragen zum Marktstammdatenregister beantwortet die Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/mastr. Außerdem ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr eine Hotline der Bundesnetzagentur zum Thema unter 0228 14 – 3333 erreichbar. E-Mail-Anfragen sind möglich an service@marktstammdatenregister.de.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de